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IVA Rückforderung bei unbezahlten Rechnungen

05.06.2008

 

Es ist ein Kreuz mit der MWSt (IVA) Es kommt immer häufiger vor, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Das ist dem spanischen Fiskus allerdings einerlei, die auf den Rechnungen ausgewiesene MWSt. muss am Quartalsende abgeführt werden, unabhängig davon, ob man die Steuer selbst bereits eingenommen hat oder nicht.

Was Viele nicht wissen, ist, dass man diese so bezahlte Steuer unter folgenden Voraussetzung zurückfordern kann: Die unbezahlte Rechnung muss in den Bilanzen bzw Steuererklärungen der vergangenen beiden Jahren als solche ausgewiesen sein und sie muss gerichtlich betrieben worden sein. Dazu ist es nicht notwendig, einen Anwalt einzuschalten. Bei Forderungen bis zu 30.000 € genügt das sogenannte "moratorio" Verfahren, das ohne Anwalt bei Gericht angestregt werden kann.

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