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Investitionsnachweis

06.11.2007

 

Bisher war es beim Notar so, dass Käufer und Verkäufer einvernehmlich zu Protokoll erklärten, der Preis beim Kauf einer Immobilie sei vorher oder soeben bezahlt worden.

 

Das reicht nun nicht mehr. Der Zahlungsfluss muss nachgewiesen werden, das heisst, es muss ein Dokument über die Zahlung der  Anzahlung und ein weiteres über die Zahlung des Restkaufpreises vorgelegt werden, wobei regelmässig Kopien des Überweisungsauftrages oder des entsprechenden Schecks genügen. Misslich wird es, wenn bar bezahlt wird, dann nämlich müssen die Nummern der Geldscheine festgehalten werden, ein mühsames Geschäft. Wenn eine Zahlung vor dem Tag der Escritura in bar  vorgenommen wurde, hilft nur Eines: Man erklärt, die Zahlung sei vor dem 1.1.07 vorgenommen worden. Es kann dann aber geschehen, dass die Steuerbehörden in diesem Fall die vertragliche Grundlage, auf Grund derer bezahlt wurde, sehen möchten, das wird leicht unangenehm.

 

Gut haben es mal wieder die Nicht Residenten, denn die können nach wie vor sagen, das Geld sei im Ausland geflossen.

 

Nachbemerkung: Diese nun schon nicht mehr ganz neue Massnahme wird begründet mit der Notwendigkeit, internationale Geldflüsse zu kontrollieren, und somit den Schwarzgeldverkehr internatioal operierender Gauner zu erschweren, aber in erster Linie geht es (offiziell) darum den Geldverkehr des internationalen Terrorismus zu behindern. Der internationale Terrorismus, so gefährlich er ist, mutiert langsam zum internationalen Popanz, mit dem sich jedwede Einschränkung unserer individuellen Freiheit begreünden lässt