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Die balearische Regierung hat zum Jahreswechsel die Erbschaftssteuer von Eltern auf Kinder auf 1% abgesenkt. Dass das nur für die Fälle gilt, in denen der Erblasser seinen ersten, sprich Steuerwohnsitz auf den Baleare hatte, wurde bereits dargelegt.
Was aber geschieht, wenn der Erblasser zwar hier Resident war, also hier seinen ersten Wohnsitz hatte, die Erben aber irgendwo anders wohnen? Spanien hat mit fast keinem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftssteuer, und wenn im Land, in dem die Erbschaft anfiel, fast überhaupt nicht abkassiert wurde, dann weckt das natürlich die Begehrlichkeiten der nichtspanischen Finanzverwaltungen.
Daher ist dringend zu raten, sich nicht darauf zu verlassen, dass es beim Steuersatz von einem Prozent bleibt, und das bedeutet, dass man sich beraten lassen sollte.
In Deutschland empfehle ich die auf diese Fragen spezialisierte Steuerberaterin Doris Malek in München, zu erreichen unter Doris.Malek@t-online.de oder Tel. 089 12779831