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Erbschaftssteuer

20.10.2007

 

Die Regierung der Balearen hat ein altes Wahlversprechen wahr gemacht: Die Erbschaftssteuer wurde je nach Verwandschaftsgrad bis auf 1% abgesenkt. Die Zuständigkeit der Balearenregierung beschränkt sich allerdings nur auf solche Fälle, bei denen der Erblasser seinen ersten Wohnsitz auf den Balearen hatte.

 

Sogenannte Nicht-Residenten müssen ihre Erbschaftssteuer nach wie vor beim zentralen Finanzamt in Madrid entrichten und dort gelten nach wie vor die zum Teil sehr hohen Steuersätze. Es ist daher sehr anzuraten, genau durchzurechnen, ob es nicht sinnvoll ist, sich auf den Balearen als Resident anzumelden. Allerdings Vorsicht: Wer hier Resident ist, also seinen ersten Wohnsitz auf den Balearen hat, der muss hier sein Welteinkommen versteuern.